Sicherlich ging es Ihnen auch schon einmal so: Man bestellt etwas über das Internet, ist bei der Lieferung aber nicht zufrieden damit. Im Normalfall wird dann die bestellte Ware an den Händler zurückgeschickt. Doch muss man das auch, wenn es sich um sperrige Ware, wie z.B. ein Partyzelt, handelt? Diese Frage hat nun der EuGH beantwortet.