Verbraucher können von ihrer Bausparkasse erhobene Darlehensgebühren zurückverlangen.
Der Bundesgerichtshof hatte erneut eine verbraucherfreundliche Entscheidung gefällt. In seinem Urteil vom 08.11.2016, Az.: XI ZR 552/15 hatte derBGH, entschieden, dass die Bausparkassen von ihren Kunden keine Darlehensgebühren verlangen dürfen. Gebühren betragen teilweise bis zu 2 Prozent des Kreditbetrages...