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Widerrufsrecht beim Kauf von Konzertkarten?

Aktuell ist es wieder möglich, dass Konzerte und ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Viele Karten für solche Veranstaltungen werden online gekauft. Besteht auch in diesem Fall, wie meistens bei Online-Käufen, ein gesetzliches Widerrufsrecht? Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun beantwortet.

Darum geht es:

Regelmäßig kann man Bestellungen, die man im Internet tätigt, mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH war eine Vorlage des Amtsgerichts Bremen. Der dortige Kläger hatte für ein Konzert im März 2020 Karten gekauft. Coronabedingt wurde dieses Konzert abgesagt. Der Händler bot dem Kläger nur einen Gutschein über den Kartenpreis. Der Kläger wollte aber eine Rückzahlung des Kaufpreises. Das Amtsgericht Bremen hatte dann die Frage aufgeworfen, ob dem Kläger ein Widerrufsrecht nach der sogenannten Fernabsatzrichtlinie der EU zusteht.

Dies hat der EuGH nun verneint. Denn die Richtlinie (RL 2011/83/EU) gilt nicht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten und einem festen Termin. Der EuGH hat die Anwendung der Richtlinie auch in dem Fall verneint, dass die Karten nicht direkt vom Veranstalter sondern von einer Vertriebsfirma erworben worden sind. Somit kann der Kaufvertrag über online erworbenen Konzertkarten nicht widerrufen werden.  

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