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Widerruf von älteren Sparkassen-Darlehen möglich

Grund: fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Verträgen aus den Jahren 2010-2011.

Der Widerruf kann sich aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen lohnen.

 

Darum geht es:

Die Sparkassen hatten häufig etwa ab Juni 2010 bis Ende 2011 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in ihren Darlehensverträgen verwendet. Dies hat der Bundesgesrichtshof in einem nun veröffentlichten Urteil erneut festgestellt (Urteil v. 22.11.2016, Az.: XI ZR 434/15). Hieraus folgt, dass keine Widerrufsfrist läuft. Die Darlehensverträge aus diesem Zeitraum können daher auch heute noch widerrufen werden. 

Einzelne Sparkassen haben dieses Formular bis in das Jahr 2012 verwendet. Daher ist es ratsam, Darlehensverträge der Sparkasse fachkundig prüfen zu lassen. Es können sich Einsparungen bis zu einem hohen 5 stelligen Betrag ergeben.

 

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