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Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

Das Geschäft der Partnervermittler brummt. Welche Rechte haben einsame Herzen nach dem Widerruf eines Vertrages mit einer Partnervermittlungsagentur? Eine aktuelle Entscheidung des BGH kann hier vielleicht für Aufklärung sorgen.

Darum geht es:

Die Klägerin hatte in ihrer Wohnung einen Vertrag für die Vermittlung von 21 Partnervorschlägen durch Erstellen eines sogenannten Partnerdepots geschlossen. Über ihr Widerrufsrecht wurde sie belehrt. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von 12 Monaten. Die vereinbarten Kosten in Höhe von 8.330 Euro zahlt die Klägerin am nächsten Tag. Am selben Tag erhielt sie bereits drei Partnervorschläge. Diese gefielen der Klägerin aber nicht, daher widerrief sie den geschlossenen Vertrag und verlangte die gezahlte Vergütung in voller Höher zurück. Die Klage hatte vor dem BGH bis auf einen Abzug für die drei erfolgten Vorschläge Erfolg (BGH, Urteil vom 06.05.2021 - III ZR 169/20).

Der Widerruf des Vertrages war wirksam. Die Partnervermittlung konnte sich nicht darauf berufen, dass sie die vereinbarte Leistung bereits vollständig erbracht hätte. Denn als Hauptleistung war die Vermittlung von 21 Partnervorschlägen vereinbart und nicht die Erstellung eines Partnerdepots für die Klägerin. 

Im entschiedenen Fall bekam die Klägerin damit einen großen Teil des gezahlten Geldes zurück. Es kann sich daher lohnen, derartige Verträge zu prüfen.

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