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Unwirksame Bescheide über Sperrzeiten

Das Bundessozialgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Rechtsfolgenbelehrungen in Bescheiden über die Verhängung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur wirksam sind oder nicht. Das Gericht hat diese Frage überraschend beantwortet.

Darum geht es:

Denn nach der Entscheidung des BSG vom 29.11.2022 (B 11 AL 33/21 R) sind vermutlich viele Sperrzeitbescheide der Arbeitsagentur– losgelöst von der Bewertung im Einzelfall – „auf einen Schlag“ rechtswidrig (geworden). Grund dafür sind fehlerhafte Rechtsfolgenbelehrungen ohne nähere Angaben zum Sperrzeitbeginn, die in den letzten Jahren bundesweit genutzt worden sind bzw. noch genutzt werden.

Soweit die belastenden Bescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind, sollten Betroffene Widerspruch einlegen. Bei bereits rechtskräftigen Bescheiden sollte mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X reagiert werden. Mit einem solchen Antrag können Betroffene für bis zu 4 Kalenderjahre rückwirkend Arbeitslosengeld zurückfordern. Anders ausgedrückt: Überprüfungsanträge aus dem Jahr 2023 können sich noch für belastende Bescheide ab dem 1.1.2019 lohnen.

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