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Umsatzsteuer für Firmenwagen?

Etliche Arbeitgeber überlassen ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen. Diesen können die Mitarbeiter meist auch privat nutzen. Ob dafür auch Umsatzsteuer zu zahlen ist, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Darum geht es:

Bekanntermaßen ist die private Nutzung eines Firmenwagens über die Lohnsteuer besteuert. Einige Finanzämter haben aber zusätzlich für die Überlassung eines Firmenwagens auch die Umsatzsteuer geltend gemacht. Der EuGH hat nun entschieden, dass dies nicht ohne weiteres möglich ist (Urteil v. 20.01.2020, Az. C-288/19).

Erst wenn eine Dienstleistung gegen Entgelt vorliegt, darf die Überlassung mit der Umsatzsteuer belegt werden. Voraussetzung dafür ist also, dass der Mitarbeiter eine besondere Miete für das Fahrzeug zahlen muss. Die bloße Überlassung des Fahrzeuges reicht für eine Umsatzsteuerpflicht nicht aus. 

Mit dieser Entscheidung können betroffene gegen einen entsprechenden Steuerbescheid vorgehen. 

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