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Trinkgeld auf Kreuzfahrten

Na, noch auf Schnäppchensuche für die nächste Urlaubsreise? Dann interessiert Sie vielleicht das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein zur Preisangabe bei Kreuzfahrten.

Darum geht es:

Preisangaben von Unternehmen sind immer wieder Thema in der Rechtsprechung und Gesetzgebung. Zuletzt wurden die Unternehmen verpflichtet, vor Abschluss einer Online-Bestellung den Endpreis inklusive aller weiteren Kosten (wie z.B. Versandkosten) anzugeben. Flugunternehmen sind verpflichtet, den Reisepreis inklusive aller Gebühren anzugeben. Hintergrund dieser Vorgaben ist, dass der Kunde vor versteckten Kosten geschützt werden soll.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob auch obligatorische Trinkgelder auf einer Kreuzfahrt in den endgültigen Reisepreis einfließen oder nicht. 

Diese Frage hat das Gericht in seiner Entscheidung vom 13.12.2018 bejaht (Aktenzeichen: 6 U 24/17). Hintergrund der Entscheidung ist, dass das betroffene Unternehmen mit einem Gesamtpreis für eine Kreuzfahrt geworben hat. Nicht angegeben wurde ein vom Gast pro Tag zu zahlendes Serviceentgelt in Höhe von 10 Euro. Diese Pauschale ist in jedem Fall vom Gast zu zahlen. Sie wird nur dann nicht berechnet, wenn der Gast eine Nacht nicht auf dem Schiff verbringt. Da der Gast auf diese Weise kaum um diese Kosten herumkommt, sind sie im Gesamtreisepreis mit anzugeben. 

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