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Sozialrecht: Kein Hausverkauf im Trennungsjahr

Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen aus den folgenden Gründe kürzlich entschieden:

Darum geht es:

Die Klägerin im entschiedenen Verfahren bewohnt mit ihrem Ehemann ein Eigenheim. Ihr Mann bezog eine kleine Altersrente, sie selbst hatte einen Minijob als Reinigungskraft und erhielt aufstockende Grundsicherungsleistungen (Hartz IV). Die Klägerin teilte dem Jobcenter mit, dass sie sich scheiden lassen möchte und das Trennungsjahr läuft. Daraufhin wurden zwar die anteiligen Wohnkosten vom Jobcenter übernommen. Allerdings wurde ihr nur ein Darlehen gewährt, da ihr der Verkauf des Hauses zugemutet werden könne.

Das ist jedoch unzutreffend. Das LSG Niedersachsen hat in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass das Trennungsjahr auch eine Schutzwirkung hat (Urteil vom 31.05.2017, Az.: L 13 AS 105/16). Es soll nämlich u.a . vor übereilten Entscheidungen schützen, welche aus bloß vorübergehenden Launen oder Krisen getroffen werden. Nicht zuletzt kann es im Trennungsjahr zu einer Versöhnung der Eheleute kommen. Dann würde der Zweck des Trennungsjahres torpediert, würde man in dieser Zeit den Verkauf des Eigenheimes verlangen. So hat sich auch die Klägerin mit ihrem Ehemann wieder versöhnt und beide bewohnen weiterhin das gemeinsame Haus.

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