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Schadensersatzanspruch gegen Nachbarn wegen Umzug

Seinen Nachbarn kann man sich nicht immer aussuchen. Häufig werden wir mit Verfahren zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn beauftragt. Viele dieser Streitigkeiten können im Schiedsverfahren bereinigt werden. Im Extremfall muss aber das Gericht entscheiden. Dann kann sogar Schadensersatz fällig werden. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung aus Karlsruhe.

Darum geht es:

In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall musste der (ehemalige) Nachbar einen Betrag von über 44.000 Euro an die Kläger zahlen (Urteil vom 05.11.2021 - 10 U 6/20). Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Unmittelbar nach dem Einzug in das neue Eigenheim begann der Nachbar damit, die Kläger zu schikanieren. Er klopfte an die Wand, beobachtete die Kläger. Außerdem beleidigte er diese wiederholt und bedrohte sie schließlich zweimal mit dem Tod. Daraufhin beschlossen die Kläger, sich eine neues Eigenheim zu kaufen. Sie verlangten die Umzugskosten sowie die Nebenkosten für den neuen Hauskauf (Notar, Grunderwerbssteuer etc.) von ihrem ehemaligen Nachbarn als Schadensersatz. Das OLG Karlsruhe gab der Klage zu einem Großsteil statt, Es verwies u.a. darauf, dass sich der Nachbar strafbar gemacht habe (Nachstellung und Bedrohung).

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