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Schadensersatz für Rollstuhlfahrer nach verpasstem Anschlussflug

Am 20. Juni 2023 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil mit dem Aktenzeichen X ZR 84/22, das die Rechte von Rollstuhlfahrern im Zusammenhang mit verpassten Flügen betrifft. In dem vorliegenden Fall hatte ein Rollstuhlfahrer seinen Flug aufgrund von Problemen bei der Beförderung verpasst und klagte daraufhin auf Schadensersatz.

Darum geht es:

Der Kläger, ein Rollstuhlfahrer, hatte seinen Flug aufgrund von Schwierigkeiten bei der Beförderung nicht rechtzeitig erreicht. Er machte geltend, dass die Fluggesellschaft ihre Pflicht zur vorrangigen Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität verletzt habe und forderte Schadensersatz für die entstandenen Kosten und Unannehmlichkeiten. Das Landgericht wies die Klage ab, da es die Verantwortung für den verpassten Flug beim Kläger selbst sah. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung.

Der BGH hingegen entschied anders und gab dem Rollstuhlfahrer Recht. Das Gericht stellte fest, dass die Fluggesellschaft ihre Pflichten zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen verletzt habe. Insbesondere habe sie nicht ausreichend Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kläger den Flug rechtzeitig erreichen konnte. Der BGH betonte, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Luftverkehr haben und dass Fluggesellschaften hierfür besondere Verantwortung tragen.

Das Urteil des BGH hat weitreichende Konsequenzen für die Rechtslage von Rollstuhlfahrern im Zusammenhang mit verpassten Flügen. Es verdeutlicht, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Flüge pünktlich erreichen können. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können sie für entstandene Schäden und Unannehmlichkeiten haftbar gemacht werden.

Das Urteil sendet ein wichtiges Signal an Fluggesellschaften, dass sie ihre Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderungen ernst nehmen müssen. Zudem schafft das Urteil Rechtssicherheit für Betroffene, die in ähnlichen Situationen Schadensersatzansprüche geltend machen möchten. Es unterstreicht die Bedeutung der Barrierefreiheit und setzt klare Maßstäbe für die Verantwortung von Fluggesellschaften. Es bleibt zu hoffen, dass dieses wegweisende Urteil zu einer verbesserten Situation für Menschen mit Behinderungen im Luftverkehr führt.

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