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Reisepreisminderung bei Handtuchreservierung am Pool

Bald ist wieder Reise- und damit Urlaubszeit. Viele freuen sich auf einen Urlaub im Warmen und auf ein kühles Bad im Hotelpool. Doch was, wenn sämtliche Liegen am Pool mit Handtüchern blockiert sind? Mit der Frage, ob in diesem Fall eine Reisepreisminderung zu gewähren ist hatte sich das Amtsgericht Hannover zu befassen.

Darum geht es:

Das Amtsgericht Hannover hat am 20.12.2023 ein wegweisendes Urteil zur Reisepreisminderung bei reservierten Liegen am Pool gefällt. In dem vorliegenden Fall hatte eine Urlauberin geklagt, da sie während ihres Hotelaufenthalts feststellen musste, dass viele Liegen am Pool bereits frühmorgens mit Handtüchern reserviert waren, obwohl die Hotelregeln dies ausdrücklich untersagten.

Die Urlauberin argumentierte, dass sie aufgrund der fehlenden Möglichkeit, eine freie Liege zu finden, ihren Urlaub nicht wie gewünscht genießen konnte und forderte eine Minderung des Reisepreises. Das Amtsgericht Hannover gab der Klägerin Recht und sprach ihr eine angemessene Preisminderung zu.

Das Urteil des Amtsgerichts Hannover verdeutlicht, dass Hotels verpflichtet sind, sicherzustellen, dass ihre Gäste die angebotenen Annehmlichkeiten auch tatsächlich nutzen können. Das Reservieren von Liegen am Pool durch Handtücher ist in vielen Hotels ein bekanntes Ärgernis und wird oft von Gästen kritisiert.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover stützt sich auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit und des Verbraucherschutzes. Urlauber haben das Recht, die gebuchten Leistungen in vollem Umfang nutzen zu können, ohne durch unfaire Praktiken anderer Gäste beeinträchtigt zu werden.

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