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Recht auf digitalen Nachlass

Facebook, Instagram etc. gehören bei vielen zum Leben dazu. Aber was ist, wenn das Leben endet? Haben dann Angehörige bzw. Erben ein Recht, auf diese Profile zuzugreifen? Diese Frage hat der BGH nun beantwortet.

Darum geht es:

Geklagt hatten die Eltern einer 15-jährigen Tochter. Diese wurde von einem Zug überrollt. Die Eltern vermuteten Mobbing. Darum wollten Sie prüfen, ob sich aus dem Facebook-Profil ihrer Tochter Hinweise darauf ergaben. Die Eltern verlangten daher von Facebook die Zugangsdaten. Facebook verweigerte zunächst die Herausgabe.

Dem hat der BGH nun widersprochen (Aktenzeichen III ZB 30/20). Die Eltern haben Anspruch auf Herausgabe der Zugangsdaten. Allerdings reicht es aus, wenn ein Lesezugriff auf das Profil gewährt wird. Es besteht also kein Anspruch auf die Nutzung eines solchen Profils. Es muss lediglich der Zugang gewährleistet werden, so wie sich das Profil zum Todeszeitpunkt dargestellt hat. 

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