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Neues zur Rückforderung von Kindergeld

Eine Überzahlung des Kindergeldes ist schnell passiert. Oft sehen sich Betroffene dann nicht nur der Rückforderung des Kindergeldes sondern zusätzlich hohen Säumniszuschlägen ausgesetzt. Hierzu hat der Bundesfinanzhof kürzlich eine wichtige Entscheidung getroffen.

Darum geht es:

Am 17.08.2023 hat der Bundesfinanzhof ein wegweisendes Urteil hinsichtlich der monatsbezogenen Abrechnung von Säumniszuschlägen bei einer Kindergeldrückforderung gefällt. Das Urteil betrifft viele Familien, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind und kann daher auch für Sie von Interesse sein.

In dem konkreten Fall ging es um die Rückforderung von Kindergeld, das fälschlicherweise an die Eltern ausgezahlt wurde. Die Familien hatten das Kindergeld in gutem Glauben erhalten, jedoch stellte sich später heraus, dass sie keinen Anspruch darauf hatten. Daraufhin wurden sie aufgefordert, das zu Unrecht erhaltene Kindergeld zurückzuzahlen.

Das Besondere an diesem Urteil ist, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass bei der Berechnung der Säumniszuschläge für die Rückzahlung des Kindergeldes eine monatsbezogene Abrechnung erfolgen muss. Das bedeutet, dass nicht pauschal für den gesamten Zeitraum der Rückforderung Säumniszuschläge berechnet werden dürfen, sondern diese müssen für jeden Monat separat berechnet werden.

Diese Entscheidung ist besonders relevant, da sie die betroffenen Familien finanziell entlastet. Statt hoher pauschaler Säumniszuschläge müssen nun nur noch die tatsächlich angefallenen Beträge gezahlt werden. Dies kann in vielen Fällen zu einer erheblichen Reduzierung der Rückzahlungssumme führen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben könnte, in denen Säumniszuschläge bei Rückforderungen von Sozialleistungen oder anderen staatlichen Leistungen erhoben werden. Es lohnt sich daher, im Einzelfall zu prüfen, ob auch Sie von dieser Entscheidung profitieren können.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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