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Nachbarn und der Heckenstreit

Bei einem Streit um die Heckenhöhe zwischen 2 Grundstücken unterschiedlicher Höhe gilt als Maßstab das höher gelegene Grundstück.

Darum geht es:

Regelmäßig entbrennt ein Streit darüber, wie hoch Nachbars Hecke sein darf. Zwar regelt das örtliche Nachbarschaftsrecht meistens die Höhe. Doch wenn die benachbarten Grundstücke unterschiedlich hoch sind, stellt sich die Frage, von welchem Grundstück auszugehen ist.

Diese Frage hat der BGH nun im obigen Sinne entschieden (BGH, Urteil vom 02.06.2017, Az.: V ZR 230/16). Eine Beeinträchtigung des höher gelegenen Grundstücks liegt also vor, wenn ausgehend von diesem Grundstück, die zulässige Höhe der Hecke überschritten worden ist. In diesem Fall hat der Betroffene Eigentümer dann einen Anspruch gegen seinen Nachbarn auf Rückschnitt der Hecke. Dabei sind regelmäßig die gesetzlichen Ruhezeiten während der Vogelbrut zu berücksichtigen (01.03.-30.09.).

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