Kündigung und Krankenschein
Welchen Beweiswert hat ein Krankenschein, den ein Arbeitgeber unmittelbar nach Ausspruch einer Kündigung vom Arbeitnehmer erhält? Über diese Frage bricht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oft Streit aus. Das Bundesarbeitsgericht hat diesen Streit nun entschieden.
Darum geht es:
Streitig war in diesem Fall, ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Das BAG hat diesen Anspruch im entschiedenen Fall verneint (Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21). Das Gericht verweist darauf, dass der Beweiswert eines Krankenscheins fraglich ist, wenn die Krankschreibung noch am Tag des Erhalts der Kündigung erfolgt. Hinzu kam im entschiedenen Fall, dass der Krankenschein genau die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abdeckte. In einem solchen Fall muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er/sie tatsächlich nicht arbeitsfähig ist. Im entschiedenen Fall musste der Arbeitgeber keine Vergütung zahlen, da der Nachweis nicht gelungen ist.