Kosten für das Versenden einer TAN per SMS?
Der BGH hatte sich mit dieser Frage zu befassen. Die Antwort des höchsten deutschen Gerichts lautet: Ja, aber:
Darum geht es:
Es gibt unterschiedliche Wege, eine Überweisung über das Internet zu machen und den Vorgang hierfür zu bestätigen. Eine gängige und von vielen Banken angebotene Methode ist das Versenden einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS auf das Handy des Kunden. Viele Banken berechnen hierfür eine Gebühr. Dies war den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.
Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis nun jedoch weitgehend abgesegnet. Jedenfalls dann, wenn tatsächlich eine Überweisung durchgeführt wird, ist diese Gebühr gerechtfertigt. Denn regelmäßig können von den Banken für die Erbringung eines Zahlungsdienstes Gebühren verlangt werden. Wird aber keine Überweisung durchgeführt fehlt es an der Erbringung einer besonderen Dienstleistung.
Der BGH hatte eine Preisklausel zu prüfen, die für jede Versendung einer TAN per SMS eine Gebühr vorsah. Diese Klausel hat der BGH gekippt, denn sie ist unwirksam. Es ist daher Betroffenen zu empfehlen, die Preisklauseln ihrer Bank genau zu prüfen oder prüfen zu lassen. Gern können Sie sich in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Lorenz hierzu beraten lassen.