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Kinderschutzimpfung - Sinn oder Unsinn?

Dienen Kinderschutzimpfungen tatsächlich dem Kindeswohl? Der Bundesgerichtshof hat entschieden.

Der Bundesgerichtshof h��lt in einer neuen Entscheidung vom 23.05.2017 (Az. XII ZB 157/16) die Standardimpfungen für Kinder für erforderlich.

Worum ging es.

Der Streit war zwischen zwei getrennt lebenden gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen entbrannt. Die Mutter, bei der das Kind lebt, hatte Angst vor Impfschäden und traute den Ärzten und der Pharmaindustrie nicht über den Weg. Der Vater möchte, dass die Tochter alle offiziell empfohlenen Impfungen erhält.

Das hat der BGH entschieden

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass der Vater seine Tochter gegen den Willen der Mutter impfen lassen darf. Schutzimpfungen seien für ein Kind nämlich von erheblicher Bedeutung.

Impfungen dienen zudem nicht nur dem Wohl des Kindes im Hinblick auf eine mögliche Erkrankung, sondern auch in Bezug auf die Gefahr einer Weiterverbreitung auch dem Gemeinwohl. Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) seien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als medizinischer Standard anerkannt.

Die Einschätzung des Bundesgerichtshof beruht auf der Überlegung, dass der Nutzen der jeweils empfohlenen Impfung das Impfrisiko überwiegt. 

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