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Keine Verhandlungssache: Gleiche Bezahlung für Frauen

Oft, gerne vor einem anstehenden Frauentag, wird darauf hingewiesen, dass Frauen bei gleicher Tätigkeit im Arbeitsleben häufig niedriger bezahlt werden. Oft wird es hingenommen. Dass es sich aber lohnen kann, sich gegen diese Praxis zu wehren zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

Darum geht es:

Die Klägerin im entschiedenen Fall hat eine vergleichbare Qualifikation und übte die gleiche Tätigkeit, wie ihr männlicher Kollege aus. Dieser erhielt aber gut 1.000 Euro brutto monatlich mehr. Dagegen wehrte sich die Klägerin und forderte zum einen die Differenz zur Vergütung Ihres männlichen Kollegen rückwirkend für etwas mehr als zwei Jahre sowie eine Entschädigung nach wegen einer Diskriminierung wegen des Geschlechts. Nachdem die vorangegangenen Instanzen die Klage abwiesen hatte sie vor dem Bundearbeitsgericht (BAG) nun Erfolg (Urteil v. 16.02.2023, Az.: 1 Sa 358/19).

Das BAG sprach der Klägerin die geltend gemachte Lohndifferenz sowie eine Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro zu. Der Beklagte Arbeitgeber konnte im Verfahren die Vermutung einer Geschlechterdiskriminierung nicht widerlegen. Auch den Punkt, der männliche Mitarbeiter habe seine Vergütung besser ausgehandelt als die Klägerin, ließ das BAG nicht gelten. Denn für einen Teil des geltend gemachten Zeitraums ergab sich der Anspruch der Klägerin auch aus dem Haustarifvertrage des Beklagten.

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