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Keine MPU bei weniger als 1,6 Promille

Das gilt jedenfalls bei einem einmaligen Alkoholverstoß, wenn keine weiteren Umstände hinzutreten.

Darum geht es:

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die Praxis vieler Führerscheinstellen gekippt, regelmäßig für die Wiedererlangung des Führerscheins eine MPU (umgangssprachlich Idiotentest) zu verlangen (Urteil vom 06.04.2017, Az. 3 C 24.15).

Im entschiedenen Fall wurde den Klägern der Führerschein nach je einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Es wurde ein Blutalkoholwert von 1,28 bzw. 1,13 Promille ermittelt. Bei beiden Klägern lag eine einmalige Alkoholfahrt vor. Eine solche rechtfertigt es nach dem Bundesverwaltungsgericht nicht ohne weitereTatsachen, die Neuerteilung des Führerscheins von einem psychologischen Gutachten abhängig zu machen. Die Behörden wurden angewiesen, den Klägern ihren Führerschein zu erteilen. Die Hartnäckigkeit der Kläger hat sich somit gelohnt, denn in den Vorinstanzen blieben sie erfolglos.

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