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Keine Blitzer-App während der Fahrt

Die Nutzung solcher Apps ist nach der StVO verboten. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld drohen.

Darum geht es:

Viele Leser werden die Apps kennen, die über das Smartphone während der Fahrt vor Blitzern warnen. Die wenigstens allerdings werden wissen, dass sie sich mit der Nutzung einer solchen App in einer rechtlichen Grauzone befinden bzw. möglicherweise sogar eine Ordnungswidrigkeit begehen. Denn das Oberlandesgericht Rostock hat kürzlich entschieden, dass die Nutzung einer solchen App gegen § 23 Abs. 1b StVO verstößt (Urteil vom 22.02.2017, Az.: 21 Ss OWi 38/17).

Im entschiedenen Fall wurde der Kläger von Polizeibeamten angehalten. Diese stellten an einer Befestigung an der Windschutzscheibe sein Smartphone fest. Dort war die Blitzer-App noch geöffnet. Daraufhin wurde gegen den Kläger ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro verhängt. Zu Recht, wie nun das Oberlandesgericht festgestellt hat. Auch das OLG Celle hat bereits eine vergleichbare Entscheidung getroffen. Abzuwarten bleibt, ob sich weitere Gerichte, insbesondere auch der BGH, dieser Auffassung anschließen. Gleichwohl sollte man die Nutzung solcher Apps nun kritischer sehen.

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