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Kein unbegrenzter Unterhaltsanspruch für Volljährige

Es besteht kein Unterhaltsanspruch für die Aufnahme eines Studiums mit 26 Jahren. In einem solchen Alter muss der Unterhaltsverpflichtete typischerweise nicht mehr mit der Aufnahme eines Studiums rechnen.

 

Darum geht es:

Grundsätzlich haben auch volljährige Kinder mindestens bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung einen Unterhaltsanspruch. Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung nun aber die Grenzen dieses Unterhaltsanspruchs etwas enger gezogen (BGH, Beschluss vom 03.05.2017, Az.: XII ZB 415/16).

Im entschiedenen Fall hatte die Tochter des in Anspruch genommenen Vaters zunächst das Abitur gemacht und dann ein Medizinstudium angestrebt. Aufgrund des nicht ausreichenden Notendurchschnitts im Abitur war ihr ein Studienplatz zunächst versagt. Sie absolvierte daher eine medizinische Ausbildung. Diese Ausbildung schloss sie ab und war 3 Jahre in diesem Beruf tätig. Danach erhielt sie die Zulassung für das Medizinstudium.

Der Vater seinerseits hatte seine Tochter nach Eintritt der Volljährigkeit aufgefordert, ihm ihre Zukunftspläne insbesondere mit Blick auf Ausbildung/Studium mitzuteilen. Dieses Anfrage blieb unbeantwortet.

Der BGH entschied daher, dass dem Vater eine Unterhaltszahlung nicht mehr zumutbar ist. Aufgrund des Alters seiner Tochter musste er nicht mehr damit rechnen, auf Unterhalt in Anspruch genommen zu werden. Außerdem hatte er im Vertrauen hierauf bereits längerfristige finanzielle Entscheidungen (Kreditaufnahme etc.) getroffen. Dieses Vertrauen ist auch schützenswert, so der BGH. Denn die Tochter habe den Vater zu keiner Zeit über ihre beruflichen Pläne informiert.

Zu berücksichtigen ist in diesem Fall, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt. Der BGH macht deutlich, dass nach wie vor keine strikte Altersgrenze gezogen werden kann, ab der kein Unterhaltsanspruch mehr besteht. Hätte die Tochter ihren Vater im entschiedenen Fall über die beabsichtigte Aufnahme eines Studiums informiert, wäre die Entscheidung des BGH möglicherweise gegenteilig ausgefallen. 

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