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Hätten Sie's gewusst? Kinder und Jugendliche müssen nach dem Gesetz bei der Hausarbeit helfen.

Dass Kinder und Jugendliche von Hausarbeit oder gar dem Aufräumen des eigenen Zimmers nicht begeistert sind, hat offenbar auch der Gesetzgeber erkannt. Er hat daher § 1619 in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.

Was steht drin in § 1619 BGB

"Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten."

Wie viele Stunden

Der Umfang der Pflicht zum Mithelfen richtet sich nach Alter, Gesundheit sowie den körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Kindes. Bei unter 12 jährigen Kindern hält die Rechtsprechung 3,5 - 7 Stunden in der Woche für zumutbar. Bei Kindern ab 14 Jahren kann die Hausarbeit gern mindestens 7 - 8 Stunden wöchentlich betragen.

Bezahlung

Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Kindes auf Bezahlung der Hausarbeit. In der Regel gleichen sich nämlich die Mithilfe im Haushalt und der Unterhalt der Eltern aus.

Grenzen:

Die Grenze liegt in der Missbräuchlichkeit, § 1666 BGB. Die Mitarbeit des Kindes ist dann missbräuchlich, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist.

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