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Facebook: Sperre nicht einfach so

Nahezu jeder kennt Facebook, viele nutzen diese Plattform auch selbst. Der eine oder andere hat vielleicht auch schon die Erfahrung gemacht, dass ein Post plötzlich verschwunden oder der Zugang zu Facebook gesperrt ist. Mit den rechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorgehen hat sich nun der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung befasst.

Darum geht es:

Der BGH hat in seinem Urteilen vom 29.07.2021 (III ZR 179/20; III ZR 192/20) entschieden, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook hinsichtlich der Löschung von Beiträgen und der Sperrung von Accounts unwirksam sind. Hintergrund des Verfahrens waren die geänderten Geschäftsbedingungen von Facebook bei Verstößen gegen Gemeinschaftsstandards ("Hassreden"). 

Der BGH hat nun klargestellt, dass eine Löschung von Beiträgen grundsätzlich möglich ist. Allerdings muss Facebook hierüber zumindest im Nachhinein informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Ähnliches gilt bei der Sperrung des Accounts: hier muss Facebook künftig vorab darauf hinweisen, dass eine Sperre droht und eine Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Auf diese Stellungnahme muss dann eine neue Entscheidung von Facebook erfolgen. 

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