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Es darf geübt werden, oder: die lieben Nachbarn

Geräusche, die durch das Üben von Kindern auf Musikinstrumenten entstehen, sind kein Lärm. Ein Unterlassungsanspruch besteht daher nicht.

Darum geht es:

Geklagt hatte ein Pärchen, dass sich von den Geräuschen gestört fühlte, welche die Nachbarkinder beim Üben auf ihren Instrumenten hervorbrachten. Es handelt sich um 4 Kinder, die schon seit längerer Zeit Schlagzeug, Saxophon und Tenorhorn spielen. Außerdem wurde behauptet, dass die Kinder die Ruhezeiten nicht einhalten würden.

Das Amtsgericht München hat die auf Unterlassung gerichtete Klage rechtskräftig abgewiesen (Urteil vom 29.03.2016, Az.: 171 C 14312/16). Zum einen ist das Üben der Kinder auf ihren Instrumenten kein Lärm. Vielmehr sind diese Geräusche hinzunehmen. Die Entwicklung junger Menschen hat Vorrang. Zum anderen konnte eine erhebliche Lärmbelästigung nicht festgestellt werden. Eine Verletzung der Ruhezeiten gab es nur sehr selten. Dies ist nach dieser Entscheidung hinzunehmen, da Kinder sich nicht immer an Regeln halten und auch gerne Grenzen überschreiten.

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