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Ersatzflug so früh wie möglich

Am 10.10.2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Bereitstellung eines Ersatzfluges gefällt. Das Urteil betrifft den Fall eines Fluggastes, dessen Flug annulliert wurde und ihm kein passender Ersatzflug angeboten wurde. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet X ZR 123/22.

Darum geht es:

Der BGH entschied, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind, ihren Passagieren im Falle einer Annullierung einen Ersatzflug anzubieten, der in Bezug auf die Abflug- und Ankunftszeiten sowie die Zwischenstopps dem ursprünglichen Flug möglichst nahekommt. Die bloße Umbuchung auf einen anderen Flug zu einem späteren Zeitpunkt reicht nicht aus.

Das Urteil des BGH stärkt somit die Rechte der Fluggäste und sorgt für mehr Klarheit bei der Bereitstellung von Ersatzflügen. Fluggesellschaften müssen nun sicherstellen, dass ihre Passagiere trotz Annullierung des ursprünglichen Fluges so schnell wie möglich an ihr Ziel gelangen.

Für betroffene Fluggäste bedeutet das Urteil eine Erleichterung, da sie nun besser geschützt sind und auf einen angemessenen Ersatzflug bestehen können. Sie haben das Recht, sich gegen eine bloße Umbuchung zu wehren und auf einen Ersatzflug zu bestehen, der ihren Bedürfnissen entspricht. Das Urteil stärkt die Rechte der Fluggäste und sorgt für mehr Klarheit bei den Pflichten der Fluggesellschaften.

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