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Die "lieben" Nachbarn (mit der Kamera)

Kaum einer hat keine Nachbarn. Es lebt sich daher entspannter, wenn man gut miteinander auskommt. Doch was, wenn der Nachbar zum Beispiel eine Kamera auf Ihr Grundstück richtet? Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das OLG Hamburg zu beschäftigen. 

Darum geht es:

Der Antragsteller im entschiedenen Verfahren ist seit langem mit seinem Nachbarn zerstritten. Es kam auch zu körperlicher Gewalt. Der Nachbar hatte eine Videokamera und einen Scheinwerfer aufgestellt, die auf das Grundstück des Antragstellers gerichtet waren. Hiergegen ging er gerichtlich vor und hatte letztlich auch vor dem OLG Hamburg mit seinem Antrag keinen Erfolg (OLG HamburgBeschluss vom 25.10.2019 –2 UF 121/19). Denn er hat einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt. 

Das OLG sieht die Voraussetzungen des Gewaltschutzgesetzes nicht erfüllt. Vorliegend handele es sich nicht um ein Nachstellen (Stalking) im Sinne dieses Gesetzes. Denn nach Auffassung des Gerichts dient die Überwachung in diesem Fall dem Schutz des Antragsgegners aufgrund der erfolgten Körperverletzung. 

Unabhängig von dieser Entscheidung gibt es aufgrund anderer Rechtsvorschriften die Möglichkeit, gegen das Aufstellen einer Kamera durch den Nachbarn vorzugehen. Lassen Sie sich hierzu gern durch uns beraten. 

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