Logo

BGH stärkt Pressefreiheit - Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus BIO Ställen im öffentl. Rundfunk (ARD) zulässig

Bundesgerichtshof stärkt die Presse- und Meinungsfreiheit und entschied über die Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen bei der ARD 

In der Reihe ARD Exklusiv wurde unter dem Titel "Wie billig kann Bio sein?" bzw. am 18. September 2012 im Rahmen der Sendung "FAKT" unter dem Titel "Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten" Filmaufnahmen ausgestrahlt. Die Aufnahmen zeigen u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner.

Die Aufnahmen wurden in der Nacht heimlich gefertigt. Die Klägerin ist ein auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierter Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden Betrieben, die Ackerbau und Hühnerhaltung betreiben. Sie sah sich durch die Filmaufnahmen in ihrem Unternehmerpersönlichkeitsrecht sowie ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen.

Die Filmaufnahmen seien zwar ungenehmigt erfolgt.

Sie transportieren jedoch keine unwahren Tatsachenbehauptungen, sondern geben die tatsächlichen Verhältnisse in den beiden Ställen zutreffend wieder. Mit der Ausstrahlung der Filmaufnahmen hat die Beklagte einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geleistet. Die Filmberichterstattung setzt sich unter den Gesichtspunkten der Verbraucherinformation und der Tierhaltung kritisch mit der Massenproduktion von Bio-Erzeugnissen auseinander und zeigt die Diskrepanz zwischen den nach Vorstellung vieler Verbraucher gegebenen, von Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen wie der Klägerin herausgestellten hohen ethischen Produktionsstandards einerseits und den tatsächlichen Produktionsumständen andererseits auf.

Zurück