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Aktuelles zur Kündigung von Prämiensparverträgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 24.11.2023 ein aktuelles Urteil zum Thema ordentliche Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen gefällt. Das Aktenzeichen XI ZR 88/23 befasste sich mit der Frage, ob die Sparkassen berechtigt sind, Prämiensparverträge auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe zu kündigen.

Darum geht es:

In dem vorliegenden Fall hatte eine Sparkasse einem Kunden gekündigt, obwohl dieser bereits die maximale Prämienstufe erreicht hatte. Es war allerdings eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbart. Der Kunde klagte gegen die Kündigung und bekam vor dem BGH Recht. Der BGH entschied, dass die ordentliche Kündigung von Prämiensparverträgen auch bei Erreichen der höchsten Prämienstufe nicht ohne weiteres möglich ist.

Dieses Urteil ist äußerst bedeutsam, da es klare Grenzen für die Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen aufzeigt. Die Entscheidung des BGH stützt sich auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit und des Vertrauensschutzes. Kunden dürfen darauf vertrauen, dass ihnen zugesicherte Prämien auch tatsächlich ausgezahlt werden, selbst wenn sie bereits die höchste Stufe erreicht haben. Die Laufzeit von 99 Jahren sei auch nicht so ungewöhnlich, dass ein Sparer hätte annehmen müssen, die Sparkasse wolle nicht für einen so langen Zeitraum auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Es sei für einen durchschnittlichen Kunden nicht erkennbar, dass die lange Laufzeit auf technischen Gründen beruht haben soll.

Das Urteil des BGH schafft somit Rechtssicherheit für Verbraucher und stellt sicher, dass Sparkassen nicht willkürlich Prämiensparverträge kündigen können. Es verdeutlicht auch die Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung seitens der Banken, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Insgesamt ist das Urteil des BGH vom 24.11.2023 zum Aktenzeichen XI ZR 88/23 ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Verbrauchern im Bereich der Finanzdienstleistungen und setzt klare Maßstäbe für die ordentliche Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen.

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