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Regelung zur Vaterschaftsanfechtung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Vätern gestärkt. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die bisherige Rechtslage.

Darum geht es:

In dem Urteil wurde festgestellt, dass die bisherige Regelung zur Vaterschaftsanfechtung verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber aufgefordert, diese zu ändern.

Bisher sah das Gesetz vor, dass eine Vaterschaft nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis des Umstands angefochten werden konnte. Diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht als diskriminierend und unvereinbar mit dem Grundgesetz eingestuft, da sie insbesondere Vätern die Möglichkeit nahm, ihre Vaterschaft auch nach Ablauf der Frist anzufechten.

Das Gericht betonte in seinem Urteil die Bedeutung des Rechts auf rechtliches Gehör und den Schutz der Familie. Es sei nicht hinnehmbar, dass Väter durch eine starre Fristregelung daran gehindert werden, ihre biologische Vaterschaft anzufechten und damit ihre Rechte und Pflichten als Vater wahrnehmen zu können.

Der Gesetzgeber wurde daher aufgefordert, eine neue Regelung zur Vaterschaftsanfechtung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Dabei müsse gewährleistet sein, dass Väter auch nach Ablauf einer Frist ihre Vaterschaft anfechten können, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Umständen erfahren haben.

Für Anwälte bedeutet das Urteil eine wichtige Änderung in der Praxis der Vaterschaftsanfechtung. Es ist nun möglich, auch in Fällen, in denen die bisherige Frist abgelaufen ist, zu prüfen, ob die Vaterschaft erfolgreich angefochten und die Rechte der Mandanten durchgesetzt werden können.

Insgesamt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Rechtssicherheit im Familienrecht. Es zeigt einmal mehr die Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit als Hüterin der Grundrechte und als Korrektiv gegenüber gesetzgeberischen Fehlentwicklungen.

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